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   BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12   

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BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12 (https://dejure.org/2012,10528)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2012 - 20 F 1.12 (https://dejure.org/2012,10528)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2012 - 20 F 1.12 (https://dejure.org/2012,10528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Schwärzung von Personen in Akten des Verfassungsschutzes auf Grund des Geheimhaltungsinteresses; Anspruch gegen eine Verfassungsbehörde auf vollständige und ungeschwärzte Vorlagen von Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2; VwGO § 99 Abs. 2 S. 10
    Zulässigkeit der Schwärzung von Personen in Akten des Verfassungsschutzes auf Grund des Geheimhaltungsinteresses; Anspruch gegen eine Verfassungsbehörde auf vollständige und ungeschwärzte Vorlagen von Akten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Die Schwärzungen der Deckblattberichte in Anlage 7 bis 10 beruhen - wie bereits dargelegt - auf Informantenschutz, der grundsätzlich unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Mitteilungen greift (Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ; Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 13).

    Der Beigeladene war erkennbar bemüht, den Akteninhalt so weit als möglich - in seinen Grundzügen - verständlich zu machen und die Schwärzungen auf das absolut Unerlässliche zu beschränken (vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2010 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Die Schwärzungen der Deckblattberichte in Anlage 7 bis 10 beruhen - wie bereits dargelegt - auf Informantenschutz, der grundsätzlich unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Mitteilungen greift (Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ; Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 13).
  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09

    In-camera-Verfahren; Prüfungsmaßstab

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Angaben, die Rückschlüsse auf die Arbeitsweise von Sicherheitsbehörden und deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erlauben, sind geheimhaltungsbedürftig (stRspr vgl. nur Beschluss vom 9. März 2010 - BVerwG 20 F 16.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10 und vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10 und vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.05.2009 - 20 KSt 1.09

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 - und - BVerwG 20 F 26.08 - juris Rn. 3 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261 Rn. 11).
  • BVerwG, 10.08.2010 - 20 F 5.10

    Zum Begriff des Geschäftsgeheimnisses

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Eine solche Ermessensreduzierung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn ein privates Interesse an der Geheimhaltung besteht, das grundrechtlich geschützt ist (Beschluss vom 10. August 2010 - BVerwG 20 F 5.10 - juris Rn. 14), sondern auch dann, wenn Unterlagen aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses geheim zu halten sind und evident, d.h. mit Blick auf die Eigenart der in Rede stehenden Unterlagen offensichtlich ist, dass eine teilweise Offenlegung durch Schwärzung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 - und - BVerwG 20 F 26.08 - juris Rn. 3 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261 Rn. 11).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 20 F 26.10

    Geheimhaltung der Identität zum Schutz eines Informanten bei Angewiesenheit von

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2012 - 20 F 1.12
    Es verbietet sich jede Angabe, die Mutmaßungen zum Inhalt geheimhaltungsbedürftiger Informationen bestätigen oder entkräften könnte (vgl. auch Beschluss vom 1. August 2011 - BVerwG 20 F 26.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 20 F 11.08

    Anspruch auf vollständige Auskunft über eigene beim Bundesamt für

  • BVerwG, 03.08.2011 - 20 F 23.10

    Anforderungen an die öffentliche Aufgabe für die Gewährung von Informantenschutz

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Das gilt in besonderer Weise für so genannte Deckblattberichte, für die darüber hinaus der Gesichtspunkt des Quellenschutzes greift, und die aus diesem Grund grundsätzlich in ihrer Gesamtheit einschließlich Anlagen geheimhaltungsbedürftig sind (Beschluss vom 5. April 2012 - BVerwG 20 F 1.12 - juris Rn. 4).

    Zu einigen wenigen Aktenseiten, die der Beklagte dem Hauptsachegericht im Original vorgelegt und mit Schwärzungen versehen hat, fehlen zwar die für einen Abgleich erforderlichen ungeschwärzten Blattseiten in den Beiakten C und D (vgl. dazu auch Beschluss vom 5. April 2012 a.a.O. Rn. 7).

    Eine Behörde darf die Vertraulichkeit von Angaben Dritter auch dann wahren, wenn sich Hinweise eines Informanten nachträglich als unzutreffend erweisen sollten (Beschluss vom 5. April 2012 a.a.O. Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2017 - 15 B 1112/15

    Regelung von Auskunftsansprüchen der Presse gegenüber dem Bundesamt für

    vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, juris Rn. 87 (= BVerfGE 101, 106), und vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris Rn. 78 f. (= BVerfGE 57, 250); BVerwG, Beschluss vom 5. April 2012 - 20 F 1.12 -, juris Rn. 4; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 8 BVerfSchG Rn. 22.
  • BVerwG, 20.12.2016 - 20 F 7.16

    Anspruch auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde

    Rückschlüsse auf Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung lassen sich zudem aus Verfügungsbögen und Deckblattberichten entnehmen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2012 - 20 F 1.12 - juris Rn. 4, vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 10 und vom 28. Juli 2015 - 20 F 2.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280715B20F2.14.0] - juris Rn. 6).

    Feststellungen des Fachsenats dazu, welchen Anlass die Deckblattmeldungen hatten, verbieten sich unter dem Gesichtspunkt des Geheimhaltungsschutzes (§ 99 Abs. 2 Satz 10 VwGO) (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - 20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261 Rn. 7, vom 5. April 2012 - 20 F 1.12 - juris Rn. 4, vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 10 und vom 28. Juli 2015 - 20 F 2.14 - juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12

    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl.

    Erlaubt damit aber weder die Unterlage selbst noch ihre Art, etwa die Zusammenstellung oder der Zeitpunkt ihrer Erlangung (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012 - 20 F 1.12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 7.1.2010 - 20 F 5.09 -, NVwZ 2010, 706, 707), auch nur plausible Rückschlüsse darauf, aus welchem abgrenzbaren Kreis von Informationsquellen oder gar von welcher konkreten Informationsquelle sie stammt (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG; Beschl. v. 21.8.2012 - 20 F 5.12 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 8.3.2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295, 2297), ob sie überhaupt durch verdeckte Erkenntnisquellen gewonnen worden ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261, 262) oder auf welchem Wege sie zu den Sachakten des Beklagten gelangt ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012, a.a.O.), ist eine Geheimhaltung zum Zwecke des Quellenschutzes nicht gerechtfertigt.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

    Erlaubt damit aber weder die Unterlage selbst noch ihre Art, etwa die Zusammenstellung oder der Zeitpunkt ihrer Erlangung (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012 - BVerwG 20 F 1.12 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 7.1.2010 - BVerwG 20 F 5.09 -, NVwZ 2010, 706, 707), auch nur plausible Rückschlüsse darauf, aus welchem abgrenzbaren Kreis von Informationsquellen oder gar welcher konkreten Informationsquelle sie stammt (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG; Beschl. v. 21.8.2012 - BVerwG 20 F 5.12 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 8.3.2010 - BVerwG 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295, 2297), ob sie überhaupt durch verdeckte Erkenntnisquellen gewonnen worden ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - BVerwG 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261, 262) oder auf welchem Wege sie zu den Sachakten des Beklagten gelangt ist (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschl. v. 5.4.2012, a.a.O.), ist eine Geheimhaltung zum Zwecke des Quellenschutzes nicht gerechtfertigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 19 A 2703/10

    Reduzierung des Ermessens auf Null für einen Anspruch auf Verpflichtung zur

    BVerwG, Beschluss vom 5. April 2012 20 F 1.12 , juris, Rdn. 9; Urteil vom 21. Juni 2001 7 C 4.00 , juris, Rdn. 16; Beschluss vom 15. Januar 1988 7 B 182.87 , NVwZ 1988, 525, juris, Rdn. 6.
  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 2 L 1168/19

    Film- und Presserecht

    Diese Informationen haben im Interesse der Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden größte Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90; BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2012 - 20 F 1/12).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 20 F 8.15

    Auskunftsbegehren des Betroffenen über die zu seiner Person beim Landesamt für

    Das gilt in besonderer Weise für den Auszug aus der Amtsdatei des Landesamts für Verfassungsschutz (Bl. 24 bis 72 der Verfahrensakte) und für das als "Rekonstruktionsakte" bezeichnete Aktenstück (Bl. 663 ff. und 683 ff. der Sachakten), die aus diesem Grund in ihrer Gesamtheit geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2012 - 20 F 1.12 - juris Rn. 4 und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 10).
  • VG Wiesbaden, 16.03.2018 - 5 L 5751/17

    Film- und Presserecht

    Der Quellenschutz hat sowohl im Interesse der Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden als auch zum Schutz der betroffenen Personen größte Bedeutung (vgl. BVerfGE 101, 106 [BVerfG 27.10.1999 - 1 BvR 385/90] ; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] ; BVerwG, Beschluss vom 05.04.2012 - 20 F 1/12 - juris).
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